Neuartige Züchtungstechniken müssen Gentechnik-Recht unterliegen

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Umwelt-Organisationen haben heute Dokumente der EU-Kommission veröffentlicht, wonach die Gefahr besteht, dass die EU-Kommission auf Druck der USA von der Linie abgehen könnte, dass neue gentechnische Züchtungstechniken einer verpflichtenden Risikobewertung unterliegen.

TTIP Studienpräsentation Spar Greenpeace, BIO AUSTRIA, K47, Wien, 13.4.2016
© SPAR/Andreas Tischler

BIO AUSTRIA Obfrau Gertraud Grabmann zur Frage der gesetzlichen Regelung neuer gentechnischer Techniken in der Pflanzenzucht:

„Die sogenannten „neuen Züchtungstechniken“ greifen gentechnisch in das Erbgut von Pflanzen ein und müssen daher auch nach dem Gentechnik-Recht einer Risikobewertung unterzogen werden. Diese vom Gentechnik-Recht auszunehmen wäre weder fachlich noch rechtlich nachvollziehbar und würde die neue Gentechnik durch die Hintertür auf unsere Äcker und Teller bringen. Um sowohl für die Landwirtschaft als auch die Konsumenten die Wahlfreiheit garantieren zu können, muss mit den neuen gentechnischen Verfahren gezüchtetes Saatgut auch als solches gekennzeichnet werden. Wir Biobäuerinnen und Biobauern dürfen und wollen keine gentechnisch veränderten Pflanzen anbauen, das gilt auch für die neuen gentechnischen Verfahren. Wir erwarten uns daher von der EU-Kommission eine Klarstellung, dass die neuen Züchtungs-Techniken den Risikobewertungs- und Kennzeichnungsvorschriften für gentechnische Organismen unterliegen.“

Position des BIO-Dachverbandes IFOAM EU-Gruppe

Briefing von Umwelt-NGOs