Nachweismethode für Pflanze aus Neuer Gentechnik Meilenstein

© Pixabay / Jenő Szabó

Wichtiger Schritt zur Absicherung gentechnikfreier Lebensmittel in der EU

BIO AUSTRIA sieht in der heute präsentierten Open-Source-Nachweismethode für eine Pflanze, die mit einem neuen gentechnischen Verfahren entwickelt wurde, einen Meilenstein zur Absicherung der gentechnikfreien Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion. Damit sind auch Behauptungen widerlegt, wonach mittels „neuer“ Gentechnik-Verfahren hergestellte Nutzpflanzen prinzipiell nicht von natürlich gezüchteten unterschieden und daher nicht nach geltendem EU-Gentechnikrecht reguliert werden können. „Die bestehende EU-Gesetzgebung muss zum Schutz der Bauern, Verarbeiter und Konsumenten auch zukünftig auf neue gentechnische Verfahren angewandt werden“, bekräftigt BIO AUSTRIA Obfrau Gertraud Grabmann vor dem Hintergrund anders lautender Forderungen.

Konkret wurde heute erstmals ein Nachweisverfahren für eine Raps-Sorte des Biotech-Unternehmens Cibus vorgestellt. Es handelt sich dabei um eine von bislang zwei mittels Genome Editing hergestellter Gentech-Nutzpflanzen, die in Nordamerika bereits angebaut werden. Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil aus 2018 festgehalten, dass Produkte aus der Entwicklung mittels neuer gentechnischer Verfahren ebenfalls der EU-Gentechnikregelung unterliegen. Demnach müssen alle Produkte, die mittels neuer Gentechnik-Verfahren erzeugt wurden, ein Zulassungsverfahren durchlaufen. Seither wurden immer wieder Forderungen laut, neue gentechnische Verfahren von der Gentechnik-Gesetzgebung auszunehmen. Der Anbau sowie Import des Cibus-Raps in der/die EU ist nicht zulässig, mit dem neuen Verfahren kann die Einhaltung dieses Verbots nun auch analytisch überprüft werden.

Die Entwicklung der Nachweismethode wurde u. a. von der „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnungsorganisationen ARGE Gentechnik-frei (Österreich) und dem Bio-Dachverband IFOAM Organics Europe unterstützt, beides Dachverbände, denen BIO AUSTRIA als Mitglied angehört. BIO AUSTRIA bekräftig die Forderung, dass die europäischen Mitgliedsstaaten die neue Nachweismethode bei ihren routinemäßigen GVO-Tests anwenden müssen. Damit kann überprüft werden, dass die betreffende gentechnisch veränderte Pflanze nicht illegal in die Lebens- und Futtermittelketten in der EU gelangt.

Weitere Infos unter:

W https://www.detect-gmo.org/

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