Update zum Thema EU-Audit und Weidevorgaben für das Jahr 2021
Auch wenn der Fokus der Öffentlichkeit und der Politik in den letzten Wochen und Monaten ganz klar auf dem Thema Corona lag, ist das Prüfverfahren der EU-Kommission in Bezug auf die Umsetzung der Bio-Verordnung in Österreich weitergelaufen.
Dieses umfasst neben der zukünftigen Auslegung der Weidevorgaben die Themen Auslauf-Überdachung und Genehmigung von Eingriffen bei Tieren.
Zentrale Fragen nach wie vor offen
Zu all diesen Themen hat BIO AUSTRIA in den letzten Wochen und Monaten die Interessen der betroffenen Mitgliedsbetriebe weiterhin in den laufenden Prozess eingebracht. Dies sowohl durch schriftliche Stellungnahmen als auch in einer Vielzahl von Gesprächen mit den Verantwortlichen in Verwaltung und Politik. Da eine Klärung Österreichs mit der EU-Kommission noch aussteht, können zum aktuellen Zeitpunkt nach wie vor viele drängende Fragen leider noch immer nicht beantwortet werden.
Weide wesentlicher Bio-Bestandteil – individuelle betriebliche Möglichkeiten berücksichtigen
Zum Thema Weidevorgaben hat BIO AUSTRIAObfrau Gertraud Grabmann gegenüber dem zuständigen Bundesminister Rudi Anschober betont, dass für BIO AUSTRIA Weide ein wesentlicher Bestandteil der biologischen Tierhaltung ist und es gilt die diesbezüglichen Möglichkeiten auf den Betrieben auszuschöpfen. Gleichzeitig hat sie allerdings festgehalten, dass bei zukünftigen Weidevorgaben die individuellen betrieblichen Möglichkeiten mit berücksichtigt werden müssen. Insbesondere, wenn es um laktierende Tiere geht, die zum Melken täglich in den Stall verbracht werden müssen.
Politik bekennt sich zu praxistauglicher Umsetzung
Bundesminister Anschober hat sich seinerseits gegenüber Obfrau Grabmann unter Verweis auf das Regierungsprogramm klar zum Ausbau der Vorreiterrolle Österreichs in der Bio-Landwirtschaft und zur praxistauglichen Umsetzung von EU-Bioregelungen bekannt. Das zukünftige Weidekonzept soll laut Bundesminister Anschober auf vier Säulen aufbauen: Einer Weidevorgabe 2021, dem Weideplan, Beratungs- und Bildungsangeboten sowie schwerpunktmäßigen Kontrollen. Dabei betonte Anschober, dass es sein politischer Wille ist, die notwendige Flexibilität in Bezug auf die örtlichen und betrieblichen Rahmenbedingungen sicherzustellen.
Erstellung Weideplan
Bereits Anfang des Jahres wurde festgelegt, dass jeder Bio-Betrieb der Pflanzenfresser aufzieht oder hält, der Kontrollstelle einen Weideplan für das Jahr 2021 vorlegen muss. Dieser Weideplan soll zentrales Umsetzungsinstrument für die Weidevorgaben 2021 werden.
Die Frist für die Erstellung des Weideplanes wurde vom 30. Juni 2020 auf 30. September 2020 verlängert!
Ausmaß der Auslauf-Überdachung und Genehmigungszeitraum bei Eingriffen noch offen
Ebenfalls noch nicht abgeschlossen sind die Verhandlungen zum maximal möglichen Ausmaß der Auslauf-Überdachung. Im ersten Schritt werden die Vorgaben für Neubauten ab 01.01.2021 geklärt, wie mit bestehenden Stallbauten verfahren werden soll, ist noch völlig offen.
In Bezug auf die Genehmigungspflicht für Eingriffe bei Tieren wird mit der EU-Kommission weiterhin darüber verhandelt, ob Genehmigungen für drei Jahre ausgestellt werden dürfen oder jährlich zu erfolgen haben.
BIO AUSTRIA wird in den nächsten Wochen darauf drängen, dass die von Bundesminister Anschober angekündigte praxistaugliche Umsetzung rasch erfolgt, und die zuständige Behörde die notwendigen Informationen so schnell wie möglich zur Verfügung stellt. Denn die Biobäuerinnen und Biobauern benötigen Planungssicherheit. Die BeraterInnen von BIO AUSTRIA bieten nach Vorliegen der endgültigen Informationen dazu die entsprechende Unterstützung an.