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Durch die Novellierung der 1.Tierhalteverorndung sind mit 1.1.2023 die Änderungen in Kraft getreten. Eine wesentliche Neuerung betrifft die erweiterte Dokumentationspflicht für ALLE schweinehaltenden Betriebe. So müssen auch Betriebe, die unkupierte Tiere halten jährliche Erhebungen der Häufigkeit von Schwanz- und Ohrenverletzungen aufzeichnen und elektronisch erfassen. Zudem müssen alle schweinehaltenden Betriebe Weiterbildungsstunden im Ausmaß von 4 Stunden alle 4 Jahre nachweisen.
Welche Gründe es für derartige Verletzungen gibt und warum dies schon bei Saugferkeln relevant ist, wird in einem allgemeinen Fachvortrag erörtert. Anschließend werden Details und Ablauf zur Dokumentationspflicht durch eine Mitarbeiterin des TGÖ dargestellt.
Programm
09:00-09:05 Begrüßung und Einführung in den Webinarraum
09:05-09:35 Schwanznekrosen (SINS) vs. Kannibalismus, Dr. Simone Schaumberger, Schweineberatung, BIO AUSTRIA
09:35-10:20 Aufzeichnungspflichten Schwanz-und Ohrenverletzungen laut neuer Tierhalteverordnung Dr. Ursula Ruczizka, Tiergesundheit Österreich, Fachbereich Schwein
10:20-10:30 Fragen – Diskussion – Zusammenfassung und Ende