Richtlinien

Welche Richtlinien für BIO AUSTRIA Betriebe relevant sind, lesen Sie auf dieser Seite. Erfahrungsgemäß gibt es in der Praxis immer wieder Fragen hinsichtlich der Umsetzung. Hierfür stehen Ihnen die Bio-Beraterinnen und Bio-Berater in den Bundesländern jederzeit gerne zur Verfügung. Nutzen Sie das Angebot einer raschen und kompetenten Beratung!

BIO AUSTRIA Produktionsrichtlinien

Der BIO AUSTRIA Standard ist ein Ausdruck des Qualitätsbewusstseins und des Qualitätsverständnisses der BIO AUSTRIA Bäuerinnen und Bauern, der BIO AUSTRIA Produkte von Mitbewerbern abhebt und unverwechselbar macht. Die BIO AUSTRIA Produktionsrichtlinien spiegeln diesen Standard wieder! Im Richtlinienheft sind die Produktionsrichtlinien von BIO AUSTRIA nachzulesen.

Im Richtlinienheft sind die Vorgaben von BIO AUSTRIA und alle zusätzlich wesentlichen gesetzlichen Vorgaben, wie die EU-Bio-Verordnung, das Tierschutzgesetz oder die Richtlinie Biologische Produktion des Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zusammengefasst. Das Richtlinienheft soll eine Stütze sein, als pragmatischer Helfer zur Seite stehen und Sicherheit verleihen, in einem klar definierten Rahmen agieren zu können.

Änderungen betreffend der neuen EU-Bio-Verordnung werden laufend eingearbeitet.


Wie eine BIO AUSTRIA Richtlinie entsteht

Hinter jeder BIO AUSTRIA Richtlinie steht ein Prozess, bei dem Bäuerinnen und Bauern, Berater und Experten eingebunden sind.

Die BIO AUSTRIA Richtlinien stehen für das Qualitätsbewusstsein und das Qualitätsverständnis der BIO AUSTRIA Bäuerinnen und BIO AUSTRIA Bauern. Unsere Mitglieder sind bestrebt, die Produktionsmethoden der biologischen Landwirtschaft weiterzuentwickeln immer auf Basis eines gelebten bäuerlichen Selbstverständnisses.

Breite Diskussion

Wie entstehen nun eigentlich Richtlinien? Zunächst diskutieren in bundesweiten Arbeitsgruppen betroffene Bäuerinnen und Bauern sowie Berater und gegebenenfalls auch externe Experten Themen, die über den gesetzlichen Bio-Standard hinausgehen, und erarbeiten Positionen dazu. Daraus können erste Richtlinienentwürfe formuliert werden, die wiederum auf mehreren Ebenen diskutiert, weiterentwickelt und gegebenenfalls auch verworfen werden: im Bundesvorstand, in den Landesverbänden und mit betroffenen Bäuerinnen und Bauern. Erst danach werden Richtlinienentwürfe verfasst, die den Delegierten, das sind gewählte BIO AUSTRIA Bäuerinnen und BIO AUSTRIA Bauern aus ganz Österreich, zur Entscheidung vorgelegt werden.
Die Abstimmung über Richtlinien erfolgt jeweils bei der BIO AUSTRIA Delegiertenversammlung im Herbst.


Richtlinienvergleich BIO AUSTRIA mit EU-Bio-Verordnung

BIO AUSTRIA Betriebe halten über den gesetzlichen Standard noch eine Reihe weiterer Richtlinien ein. Einen Überblick dazu gibt  das Dokument im Download.


BIO AUSTRIA Richtlinie Zukaufsregelung Dünger

Für BIO AUSTRIA Betriebe kommt neben der Düngeregelung laut EU-Bio-Verordnung und nationalen Vorgaben wie dem Aktionsprogramm Nitrat auch die Zukaufsregelung gemäß BIO AUSTRIA Richtlinie zum Tragen.


BIO AUSTRIA Fütterungsvorschriften

Der BIO AUSTRIA Standard sorgt für höchste Sicherheit bei der Herkunft sowie der GVO- und Pestizidfreiheit der Futtermittel. Bei der Fütterung ist unbedingt auf BIO AUSTRIA zertifiziertes Futter zu achten.

Die Gesamtbetriebsumstellung, wie sie bei Mitgliedsbetrieben von BIO AUSTRIA selbstverständlich ist, wird seit 2009 im Futtermittelbereich auch bei Kooperationspartnern verlangt. Das heißt , dass nur mehr in reinen Bio-Mischfutterwerken BIO AUSTRIA Futter produziert werden darf.

Der BIO AUSTRIA Qualitätsstandard für Ackerfrüchte und Futtermittel hat das Ziel, Transparenz und Sicherheit in den Bio-Futtermittelmarkt zu bringen. Der gesamte Warenfluss zwischen Futterproduzenten, Bio-Landwirten und Handel inklusive der Mengenbewegungen, dem Versorgungsgrad, der Preisgestaltung und Qualitätsüberprüfungen kann somit für alle Beteiligen transparent gestaltet und dargestellt werden.


Begrenzung Kraftfuttereinsatz bei Rindern

BIO AUSTRIA regelt den Kraftfuttereinsatz bei Rindern und versucht mit dieser Richtlinie der Intensivierung in der Bio-Rinderhaltung entgegen zu treten und den Kraftfuttereinsatz zu optimieren. Für die meisten Mitglieder ist in dieser Richtlinie niedergeschrieben worden, was vom Grundverständnis in der Bio-Landwirtschaft umgesetzt wird, nämlich dass Rinder vorrangig mit Grund- und Rauhfutter gefüttert werden.


BIO AUSTRIA Projektvorschriften

  • Urlaub am Biobauernhof
  • BIO AUSTRIA Wein/Traubensaft für Veganer geeignet
  • Freiwilliger Standard „BIO AUSTRIA Bäuerliche Lagerstellen“

Allgemeine Bio-Rechtsvorschriften

Europäische und nationale Bio-Bestimmungen

Ausführliche Informationen über alle nationalen sowie europaweit geltenden Bio-Bestimmungen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz.


EU-Bio-Verordnung

Die EU-Bio-Verordnung regelt den Bio-Landbau in der Europäischen Union. Die ersten EU-weiten Regelungen gibt es seit Anfang der 1990er Jahre. Ab 1.1.2022 gilt die neue Eu-Bio-Verordung 2018/848. Neben dieser Basis-Verordnung gibt es noch mehrere ergänzende Rechtsakte der Europäischen Kommission.  Sie bilden die neue Rechtsgrundlage für  Produktion, Verarbeitung, Handel, Import und Kontrolle von Bio-Produkten in den 27 Mitgliedsstaaten.


EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz, EU-QuaDG

Das EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz (EU-QuaDG) dient in Österreich seit 1.1.2016 zur Durchführung des Unionsrechts auf dem Gebiet der biologischen Produktion, geschützten Herkunftsangaben und traditionellen Spezialitäten. Die EU-Bio Verordnung 2018/848 regelt die Produktion, Verarbeitung und Kontrolle von Bio-Produkten und ist in den Mitgliedsstaaten unmittelbar anwendbar. Das EU-QuaDG ist die zentrale Rechtsgrundlage zum praktischen Vollzug der EU-Bio-Verordnung in Österreich. Durch das EU-QuaDG wurden nationale Gremien wie der Beirat für die biologische Produktion und der Kontrollausschuss eingerichtet und Kompetenzen verteilt. Das EU-QuaDG bildet auch die Rechtsgrundlage für die Bio-Kontrolle in Österreich.

Publikationen des Kontrollausschusses gem. § 5 EU-QuaDG

Beim „Sozialministerium“ ist zur Koordinierung der Behörden und Kontrollstellen gemäß § 5 EU-QuaDG im Bereich der Qualitätsregelungen ein Kontrollausschuss eingerichtet. Von diesem ausgearbeitete und genehmigte Richtlinien, Handbücher, Kontrollpläne und Maßnahmenkataloge sind auf dieser Homepage veröffentlicht.

Beirat für die biologische Produktion

Mit Inkrafttreten des EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetzes (EU-QuaDG) wurde der Beirat für die biologische Produktion (kurz: Beirat) eingerichtet. Zu den Aufgaben des Beirates gehören neben der Beratung des Sozialministeriums insbesondere die Erarbeitung von Richtlinienvorschlägen zur biologischen Landwirtschaft. Der Richtlinie „Biologische Produktion“ des Beirates regelt jene Bereiche der biologischen Landwirtschaft, die noch nicht in der EU-Bio-Verordnung harmonisiert sind. Dazu zählen Regelungen zur Bio-Kaninchenhaltung, zur Bio-Gemeinschaftsverpflegung und Bio-Gastronomie, zur Haltung von Bio-Gatterwild, zur Produktion von Bio-Kosmetika und zur Erzeugung von Bio-Heimtierfuttermitteln.

Weitere Infos über nationale und internationale Rechtsgrundlagen, über Gremien und wie BIO AUSTRIA in diese eingebunden ist, finden Sie hier:
www.bio-austria.at/a/bauern/bio-recht-in-oesterreich-und-der-eu


Erlässe im Bereich der biologischen Landwirtschaft

Zahlreiche Erlässe dienen zur notwendigen Klarstellung und Auslegung der Bio-Vorschriften als Handlungsanweisung für Bio-Unternehmer.


Tierschutzgesetz

Kalbinnen auf der Weide
© BIO AUSTRIA

Die Bio-Tierhaltung ist in Österreich in den Bio-Richtlinien und durch das österreichische Tierschutzgesetz geregelt. BIO AUSTRIA hat diese Bestimmungen auch in sein Richtlinienheft eingearbeitet.
Das Tierschutzgesetz 2005 und die dazugehörigen Tierhalteverordnungen finden Sie nachstehend als Download bzw. auf der Seite der Kommunikationsplattform Verbrauchergesundheit:

Des weiteren werden Handbücher und Checklisten für die Umsetzung Tierschutzgesetz bereit gestellt.