Einstieg in die Bio-Landwirtschaft
Sie überlegen, Ihren Betrieb auf biologische Wirtschaftsweise umzustellen. Dies ist ein bedeutsamer Schritt für Ihre betriebliche Entwicklung. Mit dem Umstieg auf biologische Landwirtschaft sind meist, in Abhängigkeit von den betrieblichen Gegebenheiten, größere Änderungen sowohl im Arbeitsalltag als auch im Management verbunden. In dieser Broschüre sind die wichtigsten Regelungen und Tipps für die Umstellung auf BIO dargestellt und sie gibt Auskunft über die wichtigsten Bio-Richtlinien.
Aufgrund des Auslaufens der aktuellen Förderperiode ist ein Einstieg in die Fördermaßnahme Biologische Wirtschaftsweise gemäß ÖPUL 2014 aktuell nicht möglich. Allerdings beginnt mit 1.1.2023 eine neue GAP-Periode. Die Beantragung dafür wird laut derzeitigem Kenntnisstand voraussichtlich von Anfang November bis Ende Dezember möglich sein. Bis zur Genehmigung des GAP-Strategieplans durch die EU-Kommission können zwar noch keine abschließenden Aussagen zum neuen Förderprogramm getätigt werden, da es noch zu kleineren Änderungen
in der Maßnahmen-Gestaltung kommen kann. Eine Beratung aufgrund der vorliegenden Maßnahmen-Entwürfe ist, um eine ausreichende Umstellungszeit zu gewährleisten, natürlich bereits auch jetzt schon möglich und absolut empfehlenswert.
TIPP: GAP-Spezialberatung (ab Jahresmitte 2022) in den Außenstellen der LK
Inanspruchnahme einer BIO-Umstellungsberatung im Biozentrum Kärnten!
- Inhalte der Umstellungsberatung:
- Informationen zu Kontrollvertrag und Bio-Richtlinien
- Informationen Förderungen und Anforderungen seitens des ÖPUL-Programmes
- Vermarktungsmöglichkeiten
- Aufzeigen notwendiger Umbaumaßnahmen bestehender Haltungssysteme
Unabhängig von der ÖPUL-Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise“ können Sie jederzeit einen Bio-Kontrollvertrag bei einer Bio-Kontrollstelle abschließen. Der Bio-Kontrollvertrag und das damit verbundene Bio-Zertifikat geben Aufschluss über den Vermarktungsstatus Ihrer Produkte und ermöglichen Ihnen nach Abschluss der Umstellungszeit tierische und pflanzliche Produkte biologisch auszuloben und zu vermarkten. Die Kombination aus Bio Kontrollabschluss und Teilnahme an der entsprechenden ÖPUL-Maßnahme ist grundsätzlich nicht zwingend vorgeschrieben, aber sinnvoll und empfehlenswert. Durch die Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise“ werden Ihnen Fördermittel aufgrund des Mehraufwandes, die mit der biologischen Produktion verbunden sind, gewährt. Die Förderauflagen der AMA und die Produktionsrichtlinien decken sich zum Großteil; da und dort gibt es allerdings Unterschiede wie z.B. die zusätzlich verpflichtende Anlage von Biodiversitätsflächen. Beides muss eingehalten werden.
INFO:
- Merkblatt „Bio-Kontrollstellen“ siehe Umstellungsmappe
- Merkblatt „Aufzeichnungen für die Bio-Kontrolle“ – siehe Umstellungsmappe
- Formular: „Kontrollkostenzuschuss“ – siehe Umstellungsmappe