Freilandschweine bis spätestens 31.12. bei der Behörde melden!

Freilandschwein
© BIO AUSTRIA / Sonja Wlcek
© BIO AUSTRIA / Sonja Wlcek

Die Schweinegesundheitsverordnung schreibt vor, dass sich alle Anlagen mit Freilandschweinen bis Ende dieses Jahres registriert sein müssen. Bis dahin gelten sie als genehmigt.

Wer das noch nicht getan hat, meldet sich dringend bei seiner Amtstierärztin/seinem Amtstierarzt! Es könnte ansonsten passieren, dass die Freilandschweinehaltung 2018 verboten wird. Eine Meldung ans VIS (Veterinärinformationssystem) alleine reicht nicht aus!

Der Amtstierarzt/die Amtstierärztin muss die Freilandschweinehaltung anschließend an die Meldung genehmigen oder kann gewisse Auflagen erteilen. Eine wichtige Neuerung dabei ist die doppelte Einzäunung, die in der Schweinegesundheitsverordnung festgeschrieben ist. Wer noch keinen doppelten Zaun hat, wird eine zweite Einzäunung machen müssen.
Details dazu bei den Beraterinnen!

Webtipps: