Maul- und Klauenseuche

Veröffentlicht am 27. Mai 2025
Ziege, Bauer
© BIO AUSTRIA

Aktualisiert am 27. Mai 2025

Da seit dem letzten Ausbruch keine weiteren Fälle von Maul- und Klauenseuche (MKS) aufgetreten sind, wurden mit 21. Mai alle Sperrzonen in Österreich aufgehoben. Damit entfallen auch die bisherigen Grenzkontrollen und Seuchenteppiche. Die zuvor gesperrten kleineren Grenzübergänge sind wieder geöffnet.

Aktuelle Maßnahmen

Die Sperrzone rund um den letzten Ausbruchsort in Ungarn bleibt vorerst bis einschließlich 30. Mai aufrecht. Das bedeutet unter anderem, dass lebende, empfängliche Tiere sowie Erzeugnisse dieser Tierarten aus dieser Zone weiterhin nicht nach Österreich gebracht werden dürfen. Auch bleibt die Untersuchungspflicht für lebende Tiere bestehen, die aus der Slowakei oder aus nicht gesperrten Gebieten Ungarns nach Österreich verbracht werden sollen.
Es wird weiterhin ausdrücklich empfohlen, Biosicherheitsmaßnahmen gewissenhaft durchzuführen und aufrecht zu erhalten. Landwirtschaftliche Betriebe sind nach wie vor verpflichtet, eine betriebliche Risikoabschätzung durchzuführen.

Die Sperrzone in Ungarn bleibt teilweise bis 30. Mai aufrecht. Das bedeutet unter anderem, dass die Einfuhr von:

  • lebenden, empfänglichen Tieren
  • frischem Fleisch von gehaltenen und wildlebenden empfänglichen Tieren
  • Rohmilch und Kolostrum von empfänglichen Tieren
  • Nebenprodukte der Schlachtung von gehaltenen und wildlebenden empfänglichen Tieren
  • tierische Nebenprodukte (insbesondere Gülle und Mist) von empfänglichen Tieren
  • Jagdtrophäen
  • Wild in der Decke von empfänglichen Tieren
  • erlegtes Wild empfänglicher Arten
  • Einzelfuttermittel pflanzlichen Ursprungs sowie Stroh nach Österreich (soweit diese Produkte von Pflanzen stammen, die seit dem 1. März 2025 in den (im Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2025/672) genannten Gebieten geerntet wurden)

aus diesem Gebiet verboten ist.

Besuchsprotokoll

Das Führen eines Besuchsprotokolls ist nicht mehr verpflichtend, aber weiterhin empfehlenswert. Betriebsfremde Personen, die das Stallgebäude betreten, werden mit Namen und Adresse der Person sowie mit dem Datum des Besuchs in einem Besuchsprotokoll erfasst. Diese Dokumentation ist hilfreich, um bei einem möglichen Krankheitsausbruch am Betrieb mögliche Weiterverbreitungswege rasch nachvollziehen und diese eindämmen zu können. Als „betriebsfremd“ zählen beispielsweise auch die Tierärztin/der Tierarzt, Lieferantinnen/Lieferanten, Milchwagenfahrerinnen/Milchwagenfahrer, Kundinnen und Kunden von Direktvermarktung. 

Risikoabschätzung

Zudem ist jeder Betrieb gemäß der Verordnung verpflichtet, eine „Risikoabschätzung“ betreffend Biosicherheitslage am Betrieb durchzuführen.  In der Risikoabschätzung sind betriebsinterne Vorkehrungen zu beschreiben, um die Verbreitung bzw. den Eintrag von ansteckenden Krankheiten, im aktuellen Fall der Maul- und Klauenseuche, bestmöglich zu verhindern. Als Basis für die Risikoanalyse können die Checklisten aus den LFI-Biosicherheitsbroschüren genutzt werden. Werden im Zuge dieser Evaluierung Verbesserungsmöglichkeiten erkannt, so sind diese bestmöglich umzusetzen, um den eigenen Bestand bestmöglich vor einer Ansteckung zu schützen.

Diese Risikoabschätzung ist der Behörde auf Nachfrage vorzuweisen. 

Die Checklisten zur Risikoabschätzung sowie Informationen zu bereits durchgeführten Untersuchungen, Polizeiliche Maßnahmen im grenznahen Raum und aktuell geschlossenen Grenzübergängen gibt es auf der Homepage der Landwirtschaftskammer (LK):
www.lko.at/neue-verordnung-gegen-maul-und-klauenseuche-erlassen-04-april

Aktuelles zur Weide

Da die weiteren Sperrzonen in Österreich mit 20.Mai 2025 aufgehoben worden sind, besteht auch keine Ausnahmeregelung zur Pausierung der Weidepflicht mehr.

ÖPUL-Maßnahmen in MKS-Sperrzonen richtig dokumentieren

Für Betriebe, die im Jahr 2025 an der ÖPUL-Maßnahme „Tierwohl – Weide“ teilnehmen und deren Stallungen oder Betriebssitz in einer MKS-Sperrzone lagen, wurde die vorgeschriebene Mindestweidedauer reduziert. Die Reduktion richtet sich danach, wie lange die Weideverpflichtung behördlich ausgesetzt war. Aus der gesamten Weideperiode (1. April bis 31. Oktober) werden jene Tage herausgerechnet, an denen eine Stallhaltung erforderlich war. Daraus ergibt sich ein sogenannter Reduktionsfaktor, der auf die übliche Mindestweidedauer (120 oder 150 Tage) angewendet wird. Wichtig ist, dass dieser Zeitraum der Stallhaltung in den betrieblichen Aufzeichnungen dokumentiert wurde. Eine eigene Meldung an die AMA war aber nicht nötig.

Betriebe, deren Stallungen außerhalb der Sperrzone lagen, deren Weideflächen jedoch ganz oder teilweise in der Sperrzone waren, mussten hingegen ein eigenes Ansuchen bei der AMA stellen, um „höhere Gewalt“ oder besondere Umstände geltend zu machen. Nur so können sie von den Förderverpflichtungen befreit werden, wenn das Weiden aufgrund der Sperrmaßnahmen nicht möglich war.

Genauere Informationen und Beispiele zur Berechnung des Reduktionsfaktors gibt es auf der AMA-Seite unter: www.ama.at

Aktuelle Informationen gibt es hier:

Die Aufzeichnung des ausführlichen Webinars vom TGÖ (Tiergesundheitsdienst Österreich) zur MKS gibt es hier:

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Desinfektions- und Reinigungsmittel

Zur Desinfektion im Stall- und Wirtschaftsgebäude dürfen ausschließlich BIO-taugliche Desinfektionsmittel eingesetzt werden.
Basierend auf einer Information der Landwirtschaftskammer (01.04.2025) sind beispielsweise folgende Mittel dafür geeignet:

  • AGACID 5+
  • DESINTEC® – Peroxx Liquid
  • Lerasept® Aktiv

Außerhalb des Stall- und Wirtschaftsgebäudes dürfen auch alle nicht-BIO-tauglichen Desinfektionsmittel eingesetzt werden (z.B. Desinfektionswanne für Schuhe, Desinfektion von Fahrzeugen etc.).

Allgemeine Information zur MKS

Seit Jahresbeginn 2025 ist die Maul- und Klauenseuche wieder ein Thema. Zuletzt gab es am 4. April zusätzlich zu den bisher bestätigten Ausbrüchen in Ungarn, der Slowakei und in Deutschland einen neuen Fall in der Slowakei. In allen Fällen wurden sämtliche Tiere des betroffenen Betriebs und jene der Nachbarbetriebe vorsorglich gekeult und Schutz- sowie Überwachungszonen um die Ausbruchsstätten eingerichtet.

Aktuell gibt es keine Hinweise darauf, dass die Seuche nach Österreich eingeschleppt wurde. Um einen Ausbruch in Österreich weiterhin zu vermeiden, werden Tierhalterinnen und Tierhalter ausdrücklich aufgefordert, strikt auf Bio-Sicherheitsmaßnahmen zu achten.

Steckbrief Maul- und Klauenseuche (MKS)

Die Maul- und Klauenseuche ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die durch das MKS-Virus ausgelöst wird. Das MKS-Virus ist nahezu weltweit verbreitet und meldepflichtig.

Betroffen sind

  • alle Paarhufer wie Rinder, Büffel, Schweine, Ziegen und Schafe
  • wildlebende Paarhufer wie Wildschweine, Rehe, Hirsche aber auch Giraffen, Antilopen oder Kamele
  • Menschen können sich anstecken, in der Regel kommt es aber zu keiner Erkrankung

Pferde sind für die Maul- und Klauenseuche nicht empfänglich.

Übertragen wird die Seuche durch

  • direkten Kontakt mit infizierten Tieren
  • deren Produkte (Milch, Fleisch, Samen, …)
  • Ausscheidungen infizierter Tiere
  • kontaminierte Gegenstände (z.B. Schuhsohlen)
  • Zudem kann das Virus über die Luft (bis zu 60 km über Land!) übertragen werden

Symptome

Erste Symptome zeigen sich 2 bis 14 Tage nach einer Ansteckung. Bei betroffenen Tieren kommt es zu einer Blasenbildung (sogenannte Aphten) im Maulbereich, am Euter und an den Klauen. Hinzu kommen Fieber, Apathie, Appetitlosigkeit, Lahmheit, Rückgang der Milchleistung, Schmerzen.

Oftmals ist die gesamte Herde betroffen. Die Todesrate kann bei Jungtieren 20% und mehr betragen, während sie bei erwachsenen Tieren gering ist.

Behandlung/Vorbeugung

Eine prophylaktische Impfung ist in der gesamten EU verboten. Behandlungsmöglichkeiten für erkrankte Tiere gibt es keine. Wird das MKS-Virus in einem Betrieb nachgewiesen, müssen alle sich dort befindlichen Klauentiere getötet werden.

Maßnahmen zur Bio-Sicherheit

  • Einrichtung einer Hygieneschleuse vor dem Stall (Handwaschmöglichkeit mit Seife und Desinfektionsmittel)
  • Stallstiefel regelmäßig waschen
  • Zutritt betriebsfremder Personen nur mit betriebseigener oder Schutzkleidung (Overall, Stiefel, Haube, Handschuhe, …)
  • Gerätschaften nicht ohne gründliche Reinigung und Desinfektion für mehrere Produktionsbereiche oder gar Betriebe verwenden (Werkzeug, Schaufeln, (Stall)Stiefel, Instrumente, Klauenstand, Klauenmesser, Nutzfahrzeuge, …)
  • Beim Zukauf von Tieren auf strenge Quarantänemaßnahmen achten (min. 4-6 Wochen für Zukaufstiere)
  • Nur Tiere aus bekannten Beständen mit gesichertem Gesundheitsstatus zukaufen
  • Spermazukauf nur von Besamungsstationen mit abgesichertem Tiergesundheitsstatus

Weitere Informationen zur Bio-Sicherheit gibt es hier.

Anforderungen Quarantänebereich

Quarantänebereich in einem abgesonderten Stallbereich, Zugang nur von außen möglich, nicht über den Stall mit dem bestehenden Bestand -> Ansteckungsgefahr!

  • Be- und Entlüftung von bestehendem Bestand getrennt
  • Entmistung von bestehendem Bestand getrennt
  • Eigene Kleidung (inkl. Schuhe!) für den Quarantänebereich

Weitere Informationen zum Quarantänestall gibt es hier.