Neue Gentechnik: Verpflichtende Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit notwendig!
Die EU-Kommission hat für Anfang Juni, einen Vorschlag über einen neuen Rechtsrahmen für den Umgang mit neuer Gentechnik angekündigt. Dem Vernehmen nach wird eine weitgehende Aufweichung des bestehenden Gentechnik-Rechts angestrebt. Gesundheitsminister Johannes Rauch und Umweltministerin Leonore Gewessler haben einen Brief an die zuständige EU-Kommissarin Stella Kyriakides gesandt. Darin fordern sie die Beibehaltung der geltenden strikten Regeln sowie eine umfassende wissenschaftliche Folgeabschätzung in Bezug auf die Umwelt-Auswirkungen.
BIO AUSTRIA begrüßt diese Initiative der beiden zuständigen Regierungsvertreter Österreichs. „Ein Aufweichen der bisher geltenden verpflichtenden Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit für neue Gentechnik würde die Koexistenz in der Landwirtschaft und damit die biologische Produktion sowie die gesamte übrige gentechnikfreie Produktion in Europa gefährden“, betont BIO AUSTRIA Obfrau Gertraud Grabmann. Nicht zuletzt wäre auch das von der Kommission selbst definierte Flächenziel von 25% Bio-Anteil in der EU zur Erreichung der Ziele des Green Deals gefährdet.
„Die Sicherheit unserer Lebensmittel sowie die Wahlfreiheit der Bäuerinnen und Bauern und damit auch der KonsumentInnen dürfen nicht aufs Spiel gesetzt werden. Daher braucht es vor der Erstellung eines Kommissions-Vorschlags über eine Änderung des Rechtsrahmens eine umfassende, wissenschaftlich fundierte Folgeabschätzung“, fordert Grabmann abschließend.
Link zur Presse-Aussendung des Gesundheitsministeriums: