Umweltleistungen von Bio als Auslegungssache
Eine neue EU-Richtlinie gegen Greenwashing erzeugt Unsicherheit. BIO AUSTRIA fordert Rückendeckung für die Bio-Branche und gleiche Bedingungen wie in Deutschland. Die Richtlinie bringt jedenfalls auch Vorteile für Bio.
Umweltschonend. Klimafreundlich. Grün. Begriffe wie diese sind sehr beliebt, um die Umweltleistung eines Produktes zu bewerben. Künftig dürfen solche Schlagworte jedoch nicht mehr ohne weiteres verwendet werden. Die europäische Empowering-Consumers-Richtlinie (EmpCo) gibt neue Regeln vor, um Konsumentinnen und Konsumenten vor Greenwashing zu schützen.
Allgemeine Umweltaussagen müssen nun genauer erläutert und spezifiziert werden. Ausnahmen gibt es nur, falls eine „anerkannte hervorragende Umweltleistung“ vorliegt. Aus der Richtlinie geht leider nicht eindeutig hervor, ob auch die EU-Bio-Verordnung diese Voraussetzungen erfüllt. Dadurch fehlt die nötige Rechtssicherheit für die Bio-Branche und es entsteht Raum für unterschiedliche Interpretationen.
Hüben wie drüben
Bis Ende März 2026 muss die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt und ab September 2026 angewendet werden. In Deutschland wurde bereits eine unkomplizierte Lösung gefunden, um der Bio-Branche Rückendeckung zu geben. Das Gesetz wird dort so ausgelegt, dass die Einhaltung der EU-Bio-Verordnung und darüberhinausgehender privater Bio-Standards eindeutig als hervorragende Umweltleistung anerkannt wird. Das muss auch in Österreich gelten! Eine gleiche Auslegung der EmpCo-Richtlinie zwischen den beiden Märkten ist unbedingt erforderlich, um Fairness und Rechtssicherheit für die Unternehmen zu gewährleisten und den grenzüberschreitenden Handel zu erleichtern. BIO AUSTRIA setzt sich bei den zuständigen Bundesministerien für Wirtschaft und Justiz dafür ein, dass hierzulande die gleichen Bedingungen gelten wie in Deutschland.
„Eine gleiche Auslegung der Richtlinie in Österreich und Deutschland ist unbedingt erforderlich, um Fairness und Rechtssicherheit für die Unternehmen zu gewährleisten und den grenzüberschreitenden Handel zu erleichtern.“
Vorteil für Bio
Ein Freibrief ist die Anerkennung als hervorragende Umweltleistung aber nicht. Auch dann muss der Bezug zwischen Umweltaussage und Produkt eindeutig sein und für einige Aussagen, zum Beispiel über Emissionen, gibt es zusätzliche Vorgaben. Doch für Bio ist ein striktes Vorgehen gegen Greenwashing letztlich von Vorteil: Es schützt vor unfairer Konkurrenz, welche sich unrechtmäßig mit Umweltleistungen rühmt. Der Mehrwert der biologischen Produktion wird dadurch besser ersichtlich und der Markt für Bio-Lebensmittel gestärkt.
Weitere Informationen zum Umgang mit der EmpCo finden Sie hier.