Vogelgrippe: Stallpflicht ab 4. April aufgehoben!

Veröffentlicht am 02. April 2026
© BIO AUSTRIA

Ab Samstag, 04.04.2026 werden alle Gebiete mit „stark erhöhtem Risiko“ in Österreich aufgehoben. Die entsprechenden Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen bestehen aber weiterhin.


Diese verpflichten Geflügelhalter:innen dazu, folgende Maßnahmen einzuhalten:

  • Verhinderung von direktem und indirektem Kontakten zwischen Geflügel und Wildvögeln (z. B. durch Netze, Dächer) oder die Fütterung und Tränkung der Tiere erfolgt im Stall oder unter einem Unterstand
  • Trennung von Enten und Gänsen von anderem Geflügel
  • keine Verwendung von Oberflächenwasser für Tränkung
  • besondere Sorgfalt bei Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften
  • Verpflichtende Information der Behörde bei einem Abfall der Futter- oder Wasseraufnahme, bei Abfall der Legeleistung sowie bei erhöhten Mortalitätsraten
  • Veranstaltungen mit Geflügel sowie in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln (Tierausstellungen, Tierschauen, Tiermärkte etc.) können von der lokal zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde genehmigt werden, sofern bestimmte Auflagen eingehalten werden. 

Kontakt für Rückfragen

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihren Landesverband

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Da sich die Situation wieder ändern kann, empfehlen wir dringend, dass sich geflügelhaltende Betriebe regelmäßig auf der Homepage des Gesundheitsministeriums informieren:
Kommunikationsplattform VerbraucherInnengesundheit

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