Änderungen beim Bio-Saatgutzukauf
Biobetriebe müssen grundsätzlich biologisches Saatgut einsetzen. Sofern Saatgut in Bio- oder Umstellungsqualität nicht verfügbar ist, kann auf konventionell ungebeiztes Saatgut zurückgegriffen werden. Dafür ist aber eine Genehmigung seitens der Bio-Kontrollstelle notwendig.
Das Inkrafttreten der neuen EU-Bio-Verordnung 2018/848 bringt einige Änderungen im Bereich Saatgutzukauf mit sich. In erster Linie muss Biosaatgut zugekauft werden. Zusätzlich wird es fortan „Umstellungssaatgut“ geben, welches ohne vorheriger Genehmigung zugekauft werden kann. Im Grünlandbereich und für Zwischenfrüchte wird das Bio-Angebot ausgebaut. Hierfür soll es ab heuer sogenannte 70%-Mischungen geben. Diese bestehen aus mindestens 70 Gewichtsprozenten Bio- oder Umstellungskomponenten. Diese sind jedoch nur ohne Genehmigung zukaufbar, wenn sie in der AGES-Liste für allgemeine Ausnahmen gelistet werden und sie mit einem Zusatzetikett versehen sind. Damit soll gewährleistet werden, dass möglichst viele Biobetriebe Biosaatgut einsetzen können und das Angebot zunehmend ausgebaut wird. Sollte laut AGES-Saatgutdatenbank kein Saatgut mehr in Bio- oder Umstellungsqualität verfügbar sein, kann ein Ansuchen für den Zukauf von konventionell ungebeiztem Saatgut an die jeweilige Bio-Kontrollstelle gestellt werden. Vorsicht: Dies gilt zukünftig auch für Grünlandmischungen!
Generelle Ausnahmen
Einzelne Sorten und Mischungen sind nur in geringen Mengen oder gar nicht als Biosaatgut am Markt verfügbar. Deshalb hat die AGES generelle Ausnahmen vom Biozukauf erlassen. Die gelisteten Arten können daher ohne vorherige Genehmigung, sofern konventionell und unbehandelt, zugekauft werden. Diese Liste wird gerade überarbeitet. Mischungen im Grünlandbereich (Dauerwiesen, Wechselwiesen und Weiden) zählen seit 2022 nicht mehr zu den generellen Ausnahmen! Bisher konnten diese Mischungen ohne Antragstellung konventionell zugekauft werden, ab heuer sind sie laut Gesetz aber genehmigungspflichtig. Da derzeit nicht ausreichend Bio-Mischungen für Grünland verfügbar sind, gilt für 2022 noch eine Übergangsfrist. Das bedeutet, dass bis Ende 2022 weiterhin konventionelle Mischungen ohne vorheriger Genehmigung verwendet werden können. Mit Ende der Übergangsfrist können konventionelle Grünlandmischungen bzw. Komponenten aber dann nur mehr mit Zustimmung der Bio-Kontrollstellen zugekauft werden, außer sie sind auf der AGES-Ausnahmeliste angeführt.
Ausnahmegenehmigung
Die Kontrollstelle kann in Ausnahmefällen den Zukauf von konventionell ungebeiztem Saatgut genehmigen. Das Ansuchen ist vor dem Zukauf zu stellen, das entsprechende Formular der jeweiligen Kontrollstellen ist auf deren Homepages verfügbar. Dem Formular ist eine Bestätigung über die Nichtverfügbarkeit beizulegen. Diese bekommen Sie vom Händler oder Sie erstellen direkt einen Auszug aus der AGES-Saatgutdatenbank. Im Antrag ist anzuführen, warum auf konventionelles Saatgut zurückgegriffen werden muss:
- biologisches oder Umstellungssaatgut ist vergriffen
- Saatgut kann nicht fristgerecht geliefert werden
- Verfügbare Sorten in Bio- oder Umstellungsqualität sind für meinen Standort nicht geeignet
Im Falle einer Sortenvorgabe durch Lieferprojekte muss auch dies der Kontrollstelle mitgeteilt werden. Zudem muss für jenes Saatgut, dass vom letzten Jahr übrig ist, erneut ein Antrag vor dem Anbau gestellt werden. Die Genehmigung ist nämlich nur für das jeweilige Anbaujahr gültig. Wie beim Saatgutzukauf zukünftig vorgegangen werden soll und wann ein Ansuchen notwendig ist, können Sie dem nachfolgenden Fahrplan entnehmen.
Kontrolle
Wird konventionell ungebeiztest Saatgut ohne vorheriger Genehmigung zugekauft, drohen bei einer AMA-Kontrolle strenge Sanktionen. Daher immer darauf achten, ob für das jeweilige Produkt ein Antrag notwendig ist oder nicht. Das Saatgut darf erst nach dem Erhalt der Bestätigung durch die Kontrollstelle zugekauft und eingesetzt werden. Für eine reibungslose Kontrolle ist es wichtig, die Rechnungen, genehmigte Anträge und Sackanhänger (Bio und konventionell) aufzubewahren. Zusätzlich muss der Einsatz in den von den Kontrollstellen zur Verfügung stehenden Aufzeichnungsvorlagen festgehalten werden.
Tipp: Auf der Homepage der AGES kann abgefragt werden, ob und in welcher Menge ein Saatgut in Bioqualität vorhanden ist. Durch scannen des Q-R-Codes gelangen sie direkt auf die Website.
Veranstaltungsinfo: Sie sind sich unsicher, welches Saatgut Sie ohne Genehmigung zukaufen können und welche Aufzeichnungen Sie führen müssen? Dann sind Sie bei der Bio-Online-Sprechstunde am 22.2.2022 ab 13:30 richtig. Hier können Sie nach einem kurzen fachlichen Input zum Thema Saatgutzukauf Ihre Fragen direkt an die Berater*innen des Biozentrum Kärntens stellen. Anmelden können Sie sich unter 0463-5850-5400 oder
Dipl.Ing Pichorner Astrid