Anlage von Biodiversitätsflächen und GLÖZ 8 – Grünbrachen im Biologischen Ackerbau
Mit 1. Jänner 2023 begann eine neue GAP-Periode. Damit verbunden sind einige Änderungen, die sich zum Teil auch auf die zukünftige Bewirtschaftung von Bio-Ackerflächen auswirken. Darunter fallen in erster Linie die verpflichtende Anlage von Biodiversitätsflächen und GLÖZ 8 – Grünbrachen. Da diese Begriffe und die damit verbundenen Auflagen für die meisten biologisch wirtschaftenden Ackerbaubetriebe neu sind, wird im folgenden Merkblatt auf die wichtigsten Punkte und Tipps bei der Umsetzung in der Praxis eingegangen. Alle Auflagen im Detail können in den entsprechenden Maßnahmenerläuterungsblättern auf der AMA-Homepage nachgelesen werden.