Grundfutter-Versorgung sichern

Veröffentlicht am 08. Oktober 2026
Traktor beim Mais silieren
© Biozentrum Steiermark

Vermittlung von Bio-Grundfutter und Ansuchen an die Lebensmittelbehörde

Die sehr lange andauernde Trockenheit seit dem Frühjahr wurde immer nur in kleinen Regionen kurz durch Niederschlag gemildert. Der Ertragsausfall liegt auf guten, tiefgründigen Böden in Tallagen, sowie wasserführenden, schattigen Lagen bei 20-30 %. Seichtgründige Böden oder Südwesthänge haben oft ein Minus von 60 bis 80 % zu verzeichnen.

Bio-Grundfuttervermittlung von BIO AUSTRIA Steiermark

Derzeit gibt es keine vermittelbare Ware es wird darum gebeten, verfügbare Angebote
schnellstmöglich bei Ernst Heuberger zu melden. Nachgefragt sind vor allem Bio-Grassilagen möglichst guter Qualität für die Milchviehfütterung und Bio-Heu sowie auch Bio-Silomais lose oder in Ballen. Bio-Ackerbäuer:innen sind weiterhin aufgerufen,
Feldfutter (Kleegras, Luzerne, Wechselwiese, Begrünungen etc.) für den Verkauf an Rinderbetriebe zur Verfügung zu stellen. Körnermais kann oft auch als Silomais genutzt werden und lose oder in Ballenform verkauft werden. Wer noch Silomais anzubieten hat oder Ackerflächen für den Anbau von Zwischenfrüchten zur Futternutzung zur Verfügung stellen möchte, kann sich gerne bei Ernst Heuberger melden! Wir unterstützen bei Vermittlung und Logistik!

Kooperationen in der Vermittlung

Konkrete Kooperationen gibt es für den Murauer und Neumarkter Raum:

Futterbörsen:

Ansuchen an die Lebensmittelbehörde

Wenn kein Bio-Futter mehr beschaffbar ist, kann einzelbetrieblich ein schriftliches Ansuchen formlos an die Lebensmittelbehörde gestellt werden, um eine befristete Genehmigung für den Zukauf von konventionellem Grundfutter (maximal in der Höhe des Ertragsdefizits) zu bekommen: E

Folgende Grundfuttermittel (frisch, siliert, getrocknet oder pelletiert) können beantragt werden:

  • Futter von Dauergrünland (Dauerwiesen und Weiden)
  • Ackerfutterflächen (Futtergräser, Wechselwiese, Kleegras, Klee, Luzerne und Ackerweide)
  • Silomais als Ganzpflanze
  • Futterstroh

Folgende Angaben sind notwendig:

  • Betriebsdaten: Name des Betriebs und der betriebsführenden Person(en), Adresse, Kontaktdaten, Betriebsnummer
  • Geschätzter Ertragsausfall beim Grundfutter im heurigen Jahr
  • Menge und Art des Grundfutters, das konventionell zugekauft werden soll: Angabe in Stück Ballen, in Tonnen oder kg Trockenmasse. Bei Angabe in kg TM ist man hinsichtlich Futtermittelart flexibel (Tabelle zur Umrechnung in Trockensubstanz siehe Betriebsmittelkatalog, S. 17)
  • für welche Tierarten

Belege über den Zukauf sind aufzubewahren, Aufzeichnungen über Verfütterung zu führen und Nachweise für den witterungsbedingten Ertragsausfall bei der Bio-Kontrolle vorzulegen. Genaue Auflagen stehen im Bescheid.

Wichtig:

Die Vorgaben privater Standards, wie z.B. Zurück zum Ursprung, Ja!Natürlich, Naturland etc. müssen unabhängig von einer behördlichen Genehmigung jedenfalls eingehalten werden. Bitte Vermarktungspartner:innen bzw. Abnehmer:innen kontaktieren, um die aktuellen Fütterungs-Richtlinien zu erfragen!
Nicht-biologisches Futter ist für Projektlieferant:innen entweder gar nicht oder nur eingeschränkt einsetzbar.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Bio Zentrum Steiermark Beratungsteam: T 0676/842214-407.

Stufenplan beim Grundfutter-Zukauf

  • Inländisches Bio-Grundfutter (Heu, Gras, Grassilage, Weide)
  • Bio-Maissilage – diese zählt zum Grundfutter (Vermittlung über Landesverband und Maschinenring)
  • Bio-Grundfutter aus Nachbarländern
    Nur nach Genehmigung durch die Steirische Lebensmittelbehörde: Konventionelles Grundfutter, inklusive Maissilage. (Richtwert von BIO AUSTRIA: max. 30% der TM in der Jahresration)

Begründung für die Freigabe von konventionellen Grundfuttermitteln:

  • Aktuell kann das Angebot an Bio-Grundfutter im Inland und angrenzenden Ausland den Bedarf in der Steiermark nicht mehr decken. Die Versorgungssicherheit mit Bio-Lebensmitteln und die Existenz der Bio-Betriebe ist in Gefahr.
  • Daher wird prioritär versucht, noch verfügbare Bio-Grundfuttermittel an die „Bio-Projektbetriebe“ (ZZU und Ja!Natürlich) zu liefern. Konkret wird in der Steiermark Bio-Körnermais vorzeitig als Bio-Silomais abgeerntet und vorwiegend für Bio-Milchviehbetriebe – lose oder in Ballen gepresst – zur Verfügung gestellt.
  • Bio ist mehr als Fütterung.

Aktuell haben rund 5 % der Bio-Betriebe um eine einzelbetriebliche Ausnahmegenehmigung bei der Lebensmittelbehörde angesucht. Der Großteil an fehlendem Bio-Grundfutter konnte bereits von Bäuerin zu Bauer oder über diverse Börsen vermittelt werden. Viele Betriebe haben ihren Tierbestand bereits reduziert. Auch die weitere Entwicklung der Wettersituation (Herbstweide) wird noch eine Rolle spielen, wieviel Zukauffutter tatsächlich benötigt wird.

Aktuell haben rund 250 Bio-Betriebe um eine einzelbetriebliche Ausnahmegenehmigung
bei der Lebensmittelbehörde angesucht. Der Großteil an fehlendem Bio-Grundfutter konnte bereits von Bäuer:innen zu Bauer oder über diverse Börsen vermittelt werden. Viele Betriebe haben ihren Tierbestand bereits reduziert. Auch die weitere Entwicklung der Wettersituation
(Herbstweide) wird noch eine Rolle spielen, wieviel Zukauffutter tatsächlich benötigt wird.

Auf ausdrücklichen Wunsch von Mitgliederseite werden die kalkulatorischen Mindestpreise für anerkannt biologische Futtermittel ab Hof von Landwirt:in zu Landwirt:in inkl. USt. wie folgt bekanntgegeben: Heu 25 c/kg, Grassilageballen 60 Euro/Stück, Maissilageballen (950 kg) 130 Euro/Stück. Aufschläge bzw. Nachlässe bedingt durch Qualitätsunterschiede, Abnahmemengen und Zusatzvereinbarungen sind möglichst kollegial auszuverhandeln.

Kontakt

  • DI Ernst Heuberger

    BIO AUSTRIA Steiermark, Landwirtschaft
    Vermittlungstätigkeit, Bio Ernte Steiermark GmbH
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  • Mag. Josef Renner

    BIO AUSTRIA Steiermark, Geschäftsführung
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  • Ing. Martin Gosch

    Bio Zentrum Steiermark, Landwirtschaft
    Beratung, Grünland, Rinder, Schafe, Ziegen; Süd-, West-, Ost-Steiermark
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