Doppelte Einzäunung wird Vorschrift

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Das Bundesministerium für Gesundheit bereitet seit Monaten „Schweinegesundheitsverordnung“ (SchwG-VO) vor. Darin sind Mindestanforderungen an Management für mehr Biosicherheit enthalten. Fix ist: Ganzjährige Freilandschweinehaltung benötigt zwei Zäune.

BIO AUSTRIA war – gemeinsam mit der ARCHE Austria und dem Institut für Bio-Landwirtschaft und Biodiversität der Nutztiere – eingeladen, nach dem ersten Entwurf der SchwG-VO die Sicht der Auslauf- und FreilandhalterInnen einzubringen. Mittlerweile wurde der Entwurf überarbeitet und wird in Kürze in Begutachtung gehen. Dann hat BIO AUSTRIA eine zweite Chance, Änderungen für Auslauf- oder Freilandhaltungen vorzuschlagen, wenn sie begründet werden können.

Warnschilder, Quarantäne und Zaun

Was sich jetzt schon abzeichnet:

  • Es sind vier „Kategorien“ vorgesehen, die unterschiedlich strenge Auflagen bekommen werden: Haltung von Sauen oder Mastschweinen für den Eigenbedarf, „normale“ Stallhaltung, saisonale Haltung von Mastschweinen („Almschweine“) und „normale“ Freilandhaltung.
  • Alle Schweinehaltungen werden mit „Warnhinweisen“ versehen werden müssen. Die Formulierungen auf den Schildern können aber selbst gewählt werden.
  • Alle Betriebe mit „normaler“ Stallhaltung benötigen eine tierärzliche Bestandesbetreuung und die Ferkelerzeuger einen Quarantänestall. BIO AUSTRIA wird versuchen, eine Quarantäne für kleine Betriebe auch im Herkunftsbetrieb (beim Jungsauenzüchter) zu ermöglichen. Wie mit regionalen „Versorgungslücken“ bei Schweine-Fachtierärzten/ärztinnen umzugehen ist, ist noch unklar.
  • Freiland-Anlagen werden genehmigungspflichtig. Die Besitzer schon bestehender Freilandhaltungen haben bis Dezember 2016 Zeit, ihre Haltungen zu melden. Bis dahin gelten sie als genehmigt.
  • Ganzjährige Freilandmast und Freilandhaltung von Zuchtsauen oder Ebern wird in Zukunft nur mit doppelter Einzäunung möglich sein. Wie genau diese Einzäunung aussehen muss (Höhe, Dicke, Entfernung zueinander etc.), wird voraussichtlich eine „Biosicherheitskommission“ erarbeiten. BIO AUSTRIA verlangt, dass von der LK ein/e Experte/in für Freilandhaltung in diese Kommission genannt wird.
  • Saisonale Freilandschweinemast über den Sommer („Alm/Alpschweine“, „Weideschweine“) wird mit einfacher Umzäunung möglich sein. Voraussetzung: Die Mastschweine werden direkt von der Weide bzw. Alm zum Schlachthof gebracht, ohne dass sie Kontakt zu anderen Schweinen hatten.
    Die Begutachtung ist derzeit noch im Gange. BIO AUSTRIA wird gemeinsam mit der ARCHE Austria und dem Institut für Bio-Landwirtschaft und Biodiversität der Nutztiere versuchen, praxistaugliche Lösungen sowohl für kleine als auch für große Auslauf- und Freilandhaltungen zu ermöglichen. Wir hoffen auf Unterstützung durch die LK. Informationsveranstaltungen im Herbst sind geplant.