Doppelter Zaun im Freiland

© BIO AUSTRIA/ Sonja Wlcek

Im Jahr 2015 entwarf das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine Verordnung zur Hygiene in Schweinestallungen. Mit den Regelungen soll verhindert werden, dass sich Seuchen oder Erkrankungen von Wild- auf Hausschweine oder zwischen Schweinebetrieben verbreiten. Die Angst vor der „Afrikanischen Schweinepest“ (ASP) diente dem BMG dabei als Begründung.

Nach mehreren Verhandlungsrunden, in die BIO AUSTRIA am Rande eingebunden war, wird die „Schweinegesundheits-Verordnung“ im Sommer 2016 in Kraft treten. Wichtigste Änderungen für Freilandschweine-Halter: Genehmigungspflicht und doppelte Einzäunung.

DI Veronika Edler (BIO AUSTRIA Tierhaltung und Innovation) erarbeitete gemeinsam mit ExpertInnen in- und außerhalb von BIO AUSTRIA eine umfangreiche Stellungnahme, die viele Vorschläge zu praxistauglichen Formulierungen enthält. Sie hofft nun, dass möglichst viele dieser Anmerkungen in der Endfassung übernommen werden. Unterstützung bekommt die BIO AUSTRIA Position von der ARCHE Austria und vom „Verein Waldviertler Freilandhalter“.

Hier die wichtigsten Vorschriften für ALLE Betriebe, die Schweine verkaufen (also nicht für den Eigenbedarf!):

  • Stall muss in gutem Zustand und verschließbar sein und sich reinigen lassen
  • Stall und Ausläufe müssen mit Schildern versehen werden, dass sie nicht betreten und die Schweine nicht gefüttert werden dürfen
  • Es müssen im Stall oder in der Nähe ein Wasserabfluss und Reinigungs- und Desinfektionsmöglichkeiten für Schuhe vorhanden sein

Betriebe mit mehr als 30 Mastplätzen und/oder 3 Zuchtsauen müssen zusätzlich berücksichtigen:

  • Umkleidemöglichkeit in der Nähe des Stalls mit Handwaschbecken und Schuhreinigung, Garderobe für Stallkleidung
  • Verlademöglichkeit, Futterlager, geschlossene Sammelbehälter für tote Tiere, Gülle- bzw. Jauchelager müssen vorhanden sein, ebenso wie ein Isolierstall
  • Reinigung von Ställen und Fahrzeugen, regelmäßige Schadnagerbekämpfung
  • SauenhalterInnen müssen die biologischen Leistungen wie Anzahl lebend- und totgeborener Ferkel, Aborte oder Umrauscher zeitnah aufzeichnen und sich bei auffälligen Ferkelverlusten, Totgeburten etc. mit seinem Tierarzt/Tierärztin in Verbindung setzen
  • Vertrag mit einem Tierarzt/einer Tierärztin zur Bestandesbetreuung abschließen

Betriebe mit Freilandhaltung von Schweinen müssen berücksichtigen:

  • Sie müssen um Genehmigung ihrer Freilandhaltung durch den/die Amtstierarzt/ärztin bis spätestens 31.12.2016 ansuchen
  • Doppelte Einzäunung der Gehege, Versperrmöglichkeit der Ein- und Ausfahrten
  • Die Gehege müssen mit Schildern versehen werden, dass das Betreten und Füttern verboten ist
  • Dem/der Amtstierarzt/ärztin muss verdeutlicht werden können, wie die Freilandschweine im Seuchenfall der Wildschweinepopulation vor Ansteckung geschützt werden
  • Am Betrieb oder beim Freilandgehege muss es Umkleide- und Reinigungsmöglichkeiten mit Wasseranschluss und Schutzkleidung geben
  • Vor Wildschweinen sichere Futterlager und geschlossene Sammelbehälter für tote Tiere müssen vorhanden sein
  • SauenhalterInnen müssen die biologischen Leistungen (siehe oben) zeitnah aufzeichnen und sich bei auffälligen Ferkelverlusten, Totgeburten etc. mit seinem Tierarzt/Tierärztin in Verbindung setzen
  • Vertrag mit einem Tierarzt/einer Tierärztin zur Bestandesbetreuung abschließen

Natürlich müssen alle Verdachtsfälle, die auf Schweineseuchen hinweisen, sofort gemeldet werden.

Webtipps:

www.ages.at
www.ages.at/themen