Erlass „Freigelände- und Weidezugang 2022“

© BIO AUSTRIA/Stefanie Golser

Ende letzten Jahres hat das zuständige Sozialministerium angekündigt, dass davon auszugehen ist, dass „nur Witterungsbedingungen, saisonale Bedingungen, der Zustand des Bodens und unionsrechtliche Einschränkungen“ als zulässige Ausnahme von der Weideverpflichtung ab 2022 anerkannt werden können. Die neue Weidevorgabe 2022 sieht weiters vor, dass alle Pflanzenfresser (RGVE) geweidet werden müssen. Die derzeit geltende Regelung wird nicht mehr verlängert. BIO AUSTRIA hat darüber im letzten Newsletter informiert.

Diese Woche wurde seitens des Ministeriums ein Erlass „Freigelände- und Weidezugang 2022“ veröffentlicht, der dies nun bestätigt.

Vor der Veröffentlichung des Erlasses hatten BIO AUSTRIA, die Landwirtschaftskammer Österreich sowie die IG Kontrollstellen dem Ministerium gemeinsam ihre Expertise übermittelt. Zudem wurde eine Vielzahl von Fachfragen übermittelt, die im Zusammenhang mit der Weidevorgabe für 2022 noch gelöst werden müssen. Etwa wie sieht es im Bereich der Jungtiere (Kälber, Kitze, Lämmer) aus? Welche Möglichkeiten bestehen, Weidemanagement praxistauglich umzusetzen, um zu verhindern, dass die Weideflächen geschädigt werden? Wie können Sicherheit von Mensch und Tier im Bedarfsfall gewährleistet werden?

Nach Durchsicht des Erlasses ist festzuhalten, dass diese und weitere Fachfragen weiterhin offen bleiben.

Bereits im Februar hat BIO AUSTRIA in Bezug auf die Diskussion dieser und anderer offener Fragen die Durchführung einer internationalen Fachtagung gefordert. Diese wurde mittlerweile auf politischer Ebene durchgesetzt und wird im Juni 2021 vom Netzwerk Zukunftsraum Land gemeinsam mit LKÖ, BIO AUSTRIA, HBLFA Raumberg Gumpenstein und IG Kontrollstellen veranstaltet.

Die offenen Fragen und Herausforderungen werden nicht auf österreichischer Ebene alleine zu klären sein. Warum? Weil eine unterschiedliche Handhabung und Auslegung der EU-Bio-Verordnung in verschiedenen Ländern ungleiche Voraussetzungen für die bäuerlichen Betriebe mit sich bringt.

Es muss daher sichergestellt werden, dass österreichische Bio-Betriebe im Vergleich zu anderen EU-Ländern keinen Wettbewerbsnachteil durch derartige unterschiedlich interpretierte Vorgaben erleiden.

BIO AUSTRIA wird sich weiterhin intensiv aktiv in den Prozess einbringen und seine Mitglieder informieren, sobald ausreichend Klarheit über die Umsetzung in der Praxis besteht.

Hier ist der Erlass des Sozialministeriums abrufbar:

https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/