Nationalrat lehnt Totalrevision des europäischen Bio-Rechts ab

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BIO AUSTRIA Obmann Vierbauch begrüßt Beschluss und fordert EU-Kommission auf, die Gesetzesinitiative zurückzuziehen.

Wien (OTS) – Der im April dieses Jahres vorgelegte Vorschlag der EU-Kommission für ein neues EU-Bio-Recht wurde heute im Nationalrat massiv kritisiert und in der vorliegenden Form abgelehnt. Der EU-Unterausschuss hat eine Mitteilung beschlossen, wonach die Gesetzesinitiative „unnötige, nicht zielführende oder unverhältnismäßige“ Vorschläge enthält und diesem in der vorliegenden Form daher nicht zugestimmt werden kann. „BIO AUSTRIA begrüßt die unmissverständliche Stellungnahme des Nationalrates, mit der die Verhandlungsposition der Bundesregierung gegen eine Totalrevision gestärkt wird“, kommentiert Rudolf Vierbauch den heutigen Beschluss. „Ich fordere die EU-Kommission auf, einen neuen Vorschlag vorzulegen, mit dem das geltende EU-Recht konsequent weiterentwickelt wird“.

Der Rechtsrahmen für die Produktion und Vermarktung von Bio-Lebensmitteln ist seit 1991 EU-rechtlich geregelt. Die derzeit gültige Verordnung ist nach einer Totalrevision erst seit 2009 in Kraft. Die Europäische Kommission hat dennoch Ende März einen Vorschlag für eine neuerliche Totalrevision des Bio-Rechts vorgelegt. Im EU-Ministerrat ist der Vorschlag bereits auf heftige Kritik gestoßen, 2015 wird auch das Europaparlament zu dem Gesetzesvorschlag Position beziehen. Der österreichische Bundesrat hat im Mai beschlossen, dass die Gesetzesinitiative mit dem Subsidiaritätsprinzip nicht vereinbar ist. Der Bundesrat hatte unter anderem die Abschaffung jeglicher Flexibilität, um etwa regionale Besonderheiten zu berücksichtigen, kritisiert.

Der Nationalrat hat in seinem heutigen Beschluss insgesamt zehn schwerwiegende Einwände gegen den Vorschlag der EU-Kommission formuliert, die gleichermaßen Bedingungen für die Weiterentwicklung des europäischen Bio-Rechts definieren. Der Nationalrat fordert etwa die Beibehaltung der prozessbasierten Kontrolle mit einer verpflichtenden jährlichen Vor-Ort-Kontrolle, lehnt die Überwälzung der Verantwortung für Verunreinigungen von außen auf die Bio-Bauern ab und fordert Flexibilität ein, um auf Versorgungsengpässe und nationale Besonderheiten eingehen zu können. Rechtssicherheit und Praktikabilität müssen sichergestellt sein, um die gewünschte Weiterentwicklung der Bio-Landwirtschaft zu fördern anstatt zu behindern. „Die Forderungen des Nationalrates sind am Punkt, allerdings könnten noch weit mehr Gründe gegen den Kommissionsvorschlag ins Treffen geführt werden. So geht der Beschluss beispielsweise gar nicht auf die extrem hinderlichen und unpraktikablen Kriterien für die Umstellung auf Bio ein“, analysiert Vierbauch den Nationalratsbeschluss. „Anstatt in einem enorm aufwändigen Prozess das Gesetz auf einen brauchbaren Text rückzubauen, sollte die EU-Kommission ihre Verantwortung wahrnehmen und den Vorschlag zurückziehen. Das geltende Recht ist eine solide Basis für eine fokussierte und schrittweise Weiterentwicklung.“

Erst gestern hat sich das Europaparlament in einem Hearing mit dem Thema beschäftigt. Isabella Übertsberger, Mitglied des BIO AUSTRIA Jugendnetzwerks Next Generation, hat als Expertin an einem Hearing des Agrarausschusses teilgenommen. Übertsberger hat die Praxis einer nachhaltigen Grünland-Bewirtschaftung und tiergerechten Milchproduktion auf ihrem Bio-Betrieb in Salzburg vorgestellt und die Leistungen der Bio-Landwirtschaft für eine nachhaltige Gesellschaft aufgezeigt. „Ich halte den Kommissionsvorschlag zur Revision der EU-Bio-Verordnung für sehr gefährlich. Dieser würde Bio nicht wie behauptet stärken, sondern nachhaltig schwächen“, so Übertsberger, „Ich habe daher an das Europaparlament appelliert, mit Gesetzen, die praktikabel und umsetzbar sind, den biologischen Landbau zu stärken, um eine nachhaltige und zukunftsorientiere Landwirtschaft in Europa zu gewährleisten.“

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Pressemeldung als Download: BA Pressemitteilung EU-Bio_04122014