Ob alt oder neu – Risikobewertung und Kennzeichnung bei Gentechnik unverzichtbar

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Am 21. Juni wurde in Wien auf Einladung des Klimaministeriums sowie des Gesundheitsministeriums eine Konferenz zum gesetzlichen Rahmen von neuen gentechnischen Methoden abgehalten. Die für die Materie zuständigen Regierungsmitglieder, Umwelt- und Klimaministerin Leonore Gewessler, sowie Gesundheitsminister Johannes Rauch, machten im Rahmen der Konferenz unmissverständlich klar, dass Österreich sich gemäß dem Regierungsprogramm in Brüssel dafür einsetzen wird, dass neue gentechnische Verfahren weiterhin dem EU-Gentechnikrecht unterliegen müssen.

Hintergrund ist, dass die EU-Kommission eine Überarbeitung der Regulierung von mit neuen gentechnischen Methoden erzeugten Pflanzen prüfen lässt. Geht es nach den Plänen der Kommission, sollen am Ende mit neuen genetischen Methoden erzeugte Pflanzen denselben Zulassungsregeln unterliegen wie herkömmliche Pflanzen. Sie würden dann ohne vorherige verpflichtende Risikobewertung und ohne Kennzeichnungspflicht auf den Markt gelangen. BIO AUSTRIA lehnt eine solche Deregulierung entschieden ab.

BIO AUSTRIA plädiert für Kennzeichungspflicht

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„Neue Gentechnik von der verpflichtenden Risikobewertung und Kennzeichnungspflicht auszunehmen, würde nicht nur die biologische Landwirtschaft gefährden, sondern wäre ein Schlag gegen die gesamte gentechnikfreie Lebensmittelproduktion in Europa“, betont BIO AUSTRIA Obfrau Gertraud Grabmann. „Die Auswirkungen von mittels neuer gentechnischer Verfahren veränderter Erbinformationen auf die Pflanzen und Ökosysteme müssen einer unabhängigen Risikoforschung unterzogen werden. Denn gelangen diese Organismen in den Nahrungsmittelkreislauf, sind sie nicht mehr rückholbar. Agrar- und Lebensmittelsysteme müssen transparent und sicher sein. Der Grundsatz der Kennzeichnung gentechnisch veränderter Produkte muss daher unverhandelbar bleiben“, so Grabmann.

BIO AUSTRIA begrüßt daher die Forderung von Klimaschutzministerin Leonore Gewessler und Gesundheitsminister Johannes Rauch, dass neue gentechnische Verfahren weiterhin dem EU-Gentechnikrecht unterliegen müssen.