Beratungsblatt Berechnung BIO AUSTRIA Anteil

Verkäuferin im Bioladen
© BIO AUSTRIA/Theurl

Dieses Beratungsblatt ist als Hilfestellung für Direktvermarkter für die prozentuelle Berechnung des BIO AUSTRIAAnteils und der max. erlaubten konv. Zutaten gedacht.
Folgende Anforderungen sind zu erfüllen, wenn ein Produkt mit dem BIO AUSTRIAMarkenzeichen gekennzeichnet wird.

  • Alle Rohstoffe landwirtschaftlichen Ursprungs stammen grundsätzlich zu 100% aus biologischer Landwirtschaft. Konventionelle landwirtschaftliche Zutaten, die bis zu einem maximalen Anteil von 5% eingesetzt werden dürfen sowie alle anderen zulässigen Zutaten, Zusatz- und Verarbeitungshilfsstoffe sind in den Richtlinien in der Positivliste unter Punkt 4.6.3. angeführt.
  • Die in zusammengesetzten Lebensmitteln befindlichen Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs stammen mindestens zu 2/3 aus BIO AUSTRIARohstoffen und maximal zu 1/3 aus anderen biologischen wirtschaftenden Betrieben (Inland, EU oder Drittland).
  • Bei Verarbeitungsprodukten sind die Zutaten Fleisch, Getreide, Milch, Eier, Kartoffel, Mais und deren Folge- oder Teilprodukte zu 100% BIO AUSTRIARohstoffe.

Die Anteilsberechnung der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs für Bio-Produkte erfolgt in Bezug auf das Gewicht zum Zeitpunkt der Herstellung ohne Berücksichtigung von zugesetztem Wasser, Salz und Kulturen von Mikroorganismen.

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