Beratungsblatt Berechnung Bio Austria-Anteil

Dieses Beratungsblatt ist als Hilfestellung für Direktvermarkter für die prozentuelle Berechnung des BIO AUSTRIA-Anteils und der max. erlaubten konv. Zutaten gedacht.
Folgende Anforderungen sind zu erfüllen, wenn ein Produkt mit dem BIO AUSTRIA-Markenzeichen gekennzeichnet wird.
- Alle Rohstoffe landwirtschaftlichen Ursprungs stammen grundsätzlich zu 100% aus biologischer Landwirtschaft. Konventionelle landwirtschaftliche Zutaten, die bis zu einem maximalen Anteil von 5% eingesetzt werden dürfen sowie alle anderen zulässigen Zutaten, Zusatz- und Verarbeitungshilfsstoffe sind in den Richtlinien in der Positivliste unter Punkt 4.6.3. angeführt.
- Die in zusammengesetzten Lebensmitteln befindlichen Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs stammen mindestens zu 2/3 aus BIO AUSTRIA-Rohstoffen und maximal zu 1/3 aus anderen biologischen wirtschaftenden Betrieben (Inland, EU oder Drittland).
- Bei Verarbeitungsprodukten sind die Zutaten Fleisch, Getreide, Milch, Eier, Kartoffel, Mais und deren Folge- oder Teilprodukte zu 100% BIO AUSTRIA-Rohstoffe.
Die Anteilsberechnung der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs für Bio-Produkte erfolgt in Bezug auf das Gewicht zum Zeitpunkt der Herstellung ohne Berücksichtigung von zugesetztem Wasser, Salz und Kulturen von Mikroorganismen.