Genehmigung Eingriffe und Anbindehaltung

© BIO AUSTRIA/Stefanie Golser

Eingriffe und die Anbindehaltung am Bio-Betrieb dürfen nicht ohne behördliche Genehmigung praktiziert werden, da sonst finanzielle Sanktionen drohen. Vor allem die Enthornung bei Rinder über 6 Wochen muss unbedingt vorab und einzeltierbezogen (fallweise) beantragt werden.

Die Antragsstellung erfolgt über das VIS Web. Nähere Informationen zur VIS Anwendung finden Sie hier.

Folgende Antragstypen werden unterschieden:

  • Betriebsbezogene Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Eingriffe: Für die Enthornung von Kälbern unter acht Wochen und weiblichen Kitzen bis zu einem Alter von vier Wochen, sowie das Kupieren des Schwanzes bei weiblichen Lämmern, die für die Zucht bestimmt sind, bis zu einem Alter von sieben Tagen. Achtung: Genehmigungen, welche mit 31.12.2022 die Gültigkeit verlieren, müssen Ende 2022 neu gestellt/verlängert werden. Infos dazu folgen zeitgerecht.
  • Fallweise Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Eingriffe: Für die Enthornung von Kälbern/Rindern über 8 Wochen
  • Genehmigung der temporären Anbindehaltung von Rindern: Betriebe mit max. 35 bzw. 20 RGVE im Jahresdurchschnitt und zeitweiser Anbindehaltung. Weiters dürfen zu keinem Zeitpunkt mehr als 50 Tiere (ausgenommen Jungtiere bis 6 Monate) gehalten werden

Unter folgendem Link finden Sie außerdem Infos zur Antragsstellung bei Anbindehaltung und Eingriffen.