Weidejournal für Weidedokumentation

© Matthias Nester

Dieses Weidejournal können Sie als Hilfestellung für die Weidedokumentation verwenden. Es wurde in Zusammenarbeit von BIO AUSTRIA und der Landwirtschaftskammer erstellt.

Neue Regelung ab 1. Jänner 2022

Seit 1. Jänner 2022 sind die Regelungen der neuen Bio-Verordnung in Kraft.

Alle Pflanzenfresser müssen geweidet werden

Allen Bio-Pflanzenfressern muss demnach ein Zugang zu Weide angeboten werden. Das betrifft alle Tierkategorien am Betrieb von Kälbern, Lämmern und Kitzen bis hin zu den laktierenden Tieren.

Zeitliche Unterbrechung vom Weidegang

Zeitlich begrenzte Unterbrechungen vom Weidegang sind nur

  • aufgrund der Witterung
  • des Bodenzustandes
  • jahreszeitlichen Bedingungen und
  • aufgrund von veterinärmedizinischen Gründen möglich.

Im Rahmen der Weidevorgabe ist „veterinärmedizinisch“ weiter zu sehen. Der Begriff beinhaltet nicht nur Verletzungen und Krankheiten, die von einem Tierarzt diagnostiziert werden, sondern auch alle Maßnahmen, die indirekt zur Aufrechterhaltung der Tiergesundheit notwendig sind.

Unterbrechungen der Weide aufgrund von veterinärmedizinischen Gründen sind auf das in der Praxis übliche und unbedingt erforderliche Ausmaß zu begrenzen. Sie müssen in den Aufzeichnungen zur Weide festgehalten werden und bei einer Bio-Kontrolle plausibel begründet werden können.

Veterinärmedizinische Gründe können sein:
• Tränkezeit von Jungtieren (gesetzlich bzw. betriebsindividuell)
• Phase, in der die Fütterung von Jungtieren von Milch auf Raufutter umgestellt wird (max. 4 Wochen). In dieser Zeit empfiehlt es sich bereits frisches Gras vorzulegen oder die Kälber schon langsam an die Weide zu gewöhnen.
• Routinemaßnahmen, wie Brunst, Belegung, Trockenstellen, …
• Krankheit oder Verletzungen
• Quarantäne usw.

Kontakt für Fragen

Bei Fragen zu den Weidevorgaben können Sie sich gerne an Ihre Bio-BeraterInnen im Bundesland wenden.