Antrag auf Zulassung von Nicht-BIO AUSTRIA Kraftfutter für EU-Bio-Bauern

Getreideübernahme
© BIO AUSTRIA Bund

Eine Zulassung von Bio-Kraftfutter-Einzelkomponenten (Getreide, Mais, Körnerleguminosen,…) und Pellets von Ackerfutter und Ackerkulturen (Mais-, Luzernepellets,…) ist notwendig, wenn ein BIO AUSTRIA Bauer von einem EU-Bio-Betrieb (Inland oder Ausland) Ware zukaufen möchte.

Warum ist eine Zulassung durch BIO AUSTRIA notwendig?

Bei der Delegiertenversammlung Anfang Dezember 2016 wurde beschlossen, dass Bio-Kraftfutter-Einzelkomponenten von EU-Bio-Bauern durch BIO AUSTRIA zugelassen werden müssen.

Um bei Kraftfuttermitteln ein lückenloses Informationssystem und eine Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten wird seit 1. Juni 2017 durch das Zulassungsverfahren ein Zugang zu Kontrolldaten und Sanktionen des Verkäufers geschaffen. Der Vorteil dieser Richtlinie ist, dass nun auch bei Bio-Kraftfutter-Einzelkomponenten, zwischen BIO AUSTRIAWare und EU-Bio-Ware unterschieden wird. Das stärkt den BIO AUSTRIAStandard und erhöht die Sicherheit für die Aufkäufer von BIO AUSTRIAWare.

Welche Schritte sind für eine Zulassung notwendig?

  • Das Formular „Antrag auf Zulassung von Nicht-BIO AUSTRIAKraftfutter“ ist vom Verkäufer vollständig auszufüllen und zu unterschreiben.
  • Das Formular „Vereinbarung zur Datenweitergabe“ ist zu unterzeichnen (es liegt dem Zulassungsantrag bei)
  • Beide Formulare sind an BIO AUSTRIA weiterzuleiten.
    Per Post: BIO AUSTRIA, Auf der Gugl 3/3.OG, 4021 Linz
    Per E-Mail: office@BIO AUSTRIA.at
    Per Fax: +43 (0)732 654 884 140

Beim Verkauf von Kraftfutter an einen BIO AUSTRIA Betrieb muss beachtet werden?

  • Beim Verkauf der Ware werden der genehmigte Zulassungsantrag und das aktuelle EU-Bio-Zertifikat dem BIO AUSTRIA Betrieb übergeben.
  • Auf Rechnung/Lieferschein muss die genehmigte BIO AUSTRIA Ware als  „Bio-xxx, zugelassene BIO AUSTRIAWare“, z.B. Bio-Gerste, zugelassene BIO AUSTRIAWare gekennzeichnet sein.

Muss Grundfutter auch durch die Zulassung?

Nein, bei folgenden Kulturen ist keine Zulassung notwendig:

Welche Vorgaben müssen BIO AUSTRIABetriebe bei der Fütterung grundsätzlich einhalten?

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Kontakt

  • DI Eva Marthe

    BIO AUSTRIA, Landwirtschaft
    Qualitätsmanagement Landwirtschaft
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