WICHTIG – ANTRAG ERNEUERN: Betriebsbezogene Genehmigung von bestimmten Eingriffen an biologischen Tieren

© Edler/BIO AUSTRIA

Laut Bio Verordnung dürfen Eingriffe bei Nutztieren am Bio-Betrieb nicht routinemäßig durchgeführt werden.

Bestimmte Eingriffe dürfen seit 1.1.2020 nur mehr nach behördlicher Ausnahmegenehmigung für den jeweiligen Betrieb unter Angabe zwingender Gründe (Hygienebedingungen, Sicherheit, Gesundheits-Verbesserung) vorgenommen werden.

Folgende Eingriffe können für die Dauer von drei Kalenderjahren genehmigt werden:

  • Zerstören der Hornanlage bei Kälbern bis zum Alter von 8 Wochen
    Bis zu einem Alter von sechs Wochen ist der Eingriff durch eine sachkundige Person vorzunehmen; ist das Kalb zwischen sechs und acht Wochen alt, muss der Eingriff von einem_r Tierärzt_in vorgenommen werden.
  • Zerstören der Hornanlage bei weiblichen Kitzen
    Dieser Eingriff ist bis zu einem Alter von vier Wochen möglich und muss durch eine_n Tierärzt_in durchgeführt werden.
  • Kupieren des Schwanzes bei weiblichen Lämmern
    Dies ist bis zu einem Alter von sieben Tagen durch eine sachkundige Person vorzunehmen. 

Die Gültigkeit einer betriebsbezogenen Ausnahmegenehmigung ist mit 3 Kalenderjahren begrenzt. Somit müssen Antragsteller_innen aus dem Jahr 2019/2020 die Genehmigung ab 1.1.2023 erneuern – jedenfalls muss vor dem ersten Eingriff im Jahr 2023 ein neuer Antrag im VIS gestellt werden. Einen Zugang zum VIS-Portal hat jede_r tierhaltende_r Landwirt_in im Jänner 2021 vom VIS zugesendet bekommen: Verbraucherinformationssystem VIS.

Hier geht es zum VIS-Login.

Neu ab 1.1.2023: Die Frist für das Entfernen von Hornknospen bei Kälbern wurde von 6 auf 8 Wochen angehoben.

Dabei ist zu beachten, dass die Enthornung bei über 6 Wochen alten Tieren nur von vom Tierarzt durchgeführt werden darf. Bis 31.12.2022 gilt nach wie vor 6 Wochen als Frist. Näheres dazu lesen Sie hier.

Servicestellen unterstützen

Die Antragstellung im VIS-System ist grundsätzlich sehr benutzerfreundlich und selbsterklärend gestaltet. Sie kann also von zu Hause durchgeführt werden.

Die BIO AUSTRIA Landesverbände und die Landwirtschaftskammern unterstützen Sie bei der Antragstellung. Es wurden dafür Servicestellen eingerichtet. Die Mitarbeiter_innen beantworten gerne offene Fragen und helfen bei der Antragstellung.

Die Kontakte unserer Berater_innen sowie deren Zuständigkeit für die jeweiligen Viertel Niederösterreichs finden Sie hier: https://www.bio-austria.at/a/bauern/vis-datenbank/

Bitte beachten Sie, dass das Büro von BIO AUSTRIA Niederösterreich und Wien vom 24.12.2022 – 8.1.2023 geschlossen ist. Ab 9.1.2023 sind wir gerne wieder für Sie da. Wenn Sie vorab schon Fragen zu diesem Thema haben melden Sie sich am besten noch vor dem 24.12.2022.