Aktuelle Vorgaben zu Weide, Anbindehaltung, Eingriffen und Auslaufüberdachung
aktualisiert 7. März 2023
Weide dokumentieren ab 2022

Ab 1. Jänner 2022 muss allen Bio-Pflanzenfressern ein Zugang zu Weide angeboten werden.
Das betrifft alle Tierkategorien am Betrieb von Kälbern, Lämmern und Kitzen bis hin zu den laktierenden Tieren.
Die Weide ist zu dokumentieren.
Vorgaben zur Weide 2022
Hier ist der Erlass des Sozialministeriums abrufbar:
www.verbrauchergesundheit.gv.at
Anbindehaltung
Seit 2021 muss die Anbindehaltung von Rindern genehmigt werden. Die Ansuchen auf Genehmigung sind über das Verbraucherinformationssystem VIS zu stellen.
Die Servicestellen in den BIO AUSTRIA Landesverbänden – nachstehend – unterstützen bei der Antragstellung.
Eingriffe
Alle Eingriffe bei Nutztieren, wie das Entfernen der Hornknospen bei Kälbern und Kitzen bzw. das Enthornen von Kälbern und Rindern oder das Kupieren des Schwanzes bei Zuchtlämmern, dürfen seit 1.1.2020 nur mehr nach behördlicher Ausnahmegenehmigung für den jeweiligen Betrieb unter Angabe zwingender Gründe (Hygienebedingungen, Sicherheit, Gesundheits-Verbesserung) vorgenommen werden. Anträge sind über das Verbraucherinformationssystem VIS zu stellen.
Neu, ab 1.1.2023: Die Frist für das Entfernen von Hornknospen bei Kälbern wurde von 6 auf 8 Wochen angehoben. Näheres dazu lesen Sie hier.
Für die operative Kastration und das Einziehen eines Nasenringes bei Zuchtstieren (nur zulässig bei über 10 Monaten alten Zuchtstieren) ist keine behördliche Genehmigung notwendig.
Für die Verkleinerung der Eckzähne bei Ferkeln und Schnabelstutzen werden seit 2020 grundsätzlich keine Genehmigungen mehr erteilt, ebenso für das Kupieren von Schwänzen bei anderen Schafen als weiblichen Lämmern und bei anderen Tierarten.
Weiterführenden Informationen zur Antragstellung über VIS
Überdachung von Ausläufen

Bei Neubauten dürfen die Ausläufe ab 2021 nur mehr zu 50 % überdacht werden. Nur in zwei Situationen können 25 % der Mindestauslauffläche unüberdacht bleiben: in Regionen mit mehr als 1.200 mm durchschnittlichen Jahresniederschlag und bei Ausläufen für ferkelführende Sauen und Ferkel unter 35 kg. Für Altbauten gelten Übergangsfristen bis 2030.
Zum Erlass Auslaufüberdachung
Es wird geraten, mit einer Beraterin oder einem Berater Kontakt aufzunehmen, besonders falls Unsicherheit über die Möglichkeit zur Umsetzung auf dem Betrieb besteht.
Erlässe
Hier finden sich die Links zu den Erlässen die vom Sozialministerium veröffentlicht wurden.
- Weide 2022
www.verbrauchergesundheit.gv.at/lebensmittel/bio - Auslauf-Überdachung ab 2021
www.verbrauchergesundheit.gv.at - Rückwirkende Anerkennung eines Zeitraums als Teil des Umstellungszeitraumes
www.verbrauchergesundheit.gv.at - Eingriffe
www.verbrauchergesundheit.gv.at
Weitere Beiträge zu den neuen Regelungen
BIO AUSTRIA forderte EU-Gipfel zur Weidevorgabe (Juni 2021)
BIO AUSTRIA erachtete es als notwendig, dass die Fachfragen zur Weide im Rahmen einer internationalen Fachtagung behandelt werden.
EU-Audit: Weidehaltung und Auslauf (Dezember 2020)
Rechtsgutachten BIO AUSTRIA (Februar 2020)
Kernaussagen des Rechtsgutachtens:
- Das Gutachten zeigt auf, dass in der EU-Bio-Verordnung keine absolute (ausnahmslose) Weidepflicht normiert ist.
- Der Gutachter ist der Ansicht, dass bei der Auslegung der Weidevorgaben deutlich mehr Umstände berücksichtigt werden können, als nur temporäre Boden- und Witterungsbedingungen.
- Dem Gutachten zufolge ist es rechtlich möglich, bei der Frage, in welchem Ausmaß Pflanzenfresser Zugang zu Weiden haben müssen, auch „regionale/geographische und strukturelle Merkmale der Landwirtschaftsbetriebe“ zu berücksichtigen.
Kontaktieren Sie unsere BeraterInnen bei Fragen:
Oberösterreich
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Bernhard Ottensamer
LK-Bio-Berater OÖ, Landwirtschaft
Beratung Grünland, Feldfutter, Obst, Gemüse
Niederösterreich
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DI Agnes Scheucher
BIO AUSTRIA NÖ und Wien, Landwirtschaft
Regionalbetreuung Mostviertel, Beratung Grünland, Geflügel -
DI Doris Wimmer
BIO AUSTRIA NÖ und Wien, Landwirtschaft
Regionalbetreuung Waldviertel, Beratung Grünland
Salzburg
Kärnten
Burgenland
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Franz Traudtner
BIO AUSTRIA Burgenland, Obmann, Landwirtschaft
Beratung Ackerbau, Betriebliche Standortbestimmung, Bildungs- und Beratungskoordination
Steiermark
Informationen erhalten Sie auch über die Bio-Beratungshotline Mo-Fr von 8-14 Uhr: 0676/842214-407
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Ing. Georg Neumann
Bio Zentrum Steiermark, Landwirtschaft
Beratung, Grünland, Rinder in Mur- und Mürztal -
DI Dr. Wolfgang Angeringer
Bio Zentrum Steiermark, Landwirtschaft
Beratung, Grünland, Rinder -
DI Julia Wöber, BEd (derzeit in Karenz)
Bio Ernte Steiermark, Bildung und Beratung
Grünland, Rinder, Kleinwiederkäuer, Styria Beef